Immer Jammer
mit der Kammer?

Österreich ist ein Kammerstaat. Für Selbständige, Unternehmen und Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in den Interessen­vertretungen. Besonders bedeutend sind die beiden großen Kammern, die Arbeiter- und die Wirtschaftskammer. In der österreichischen Real­verfassung geht viel Macht von ihnen aus. Sie bringen sich in die Gesetzgebung ein, sind politisch eng mit Parteien verflochten und in der Vergangenheit wurden wirtschaftspolitische Entscheidungen gerne an die aus diesen beiden großen Kammern gebildete Schattenregierung ausgelagert.

Eine Analyse der Agenda Austria über Reformbedarf, Anspruch und Wirklichkeit in den beiden größten Kammern.

Wirtschaftskammer

Arbeiterkammer

Anspruch

Die Arbeiterkammer hat eine lange Geschichte. 1920 wurde das Arbeiter­kammergesetz und damit die Errichtung von je einer Kammer für Arbeiter und Angestellte in jedem Bundesland beschlossen.

Die Arbeiterkammer nimmt traditionell eine große wirtschaftspolitische Rolle ein, ob es nun um die Mitsprache der Beschäftigten in den Betrieben oder um Karenz- und Arbeitszeitregelungen geht.

Als Teil der Sozialpartnerschaft sollte sie die Interessen der Arbeitnehmer ver­treten und Arbeitskämpfe vermeiden helfen. Das Ziel war und ist es stets gewesen, Konflikte zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeit­gebern möglichst reibungslos zu beseitigen.

Wirklichkeit

Die Arbeiterkammer ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gewachsen. Der Einfluss der AK ist weitreichend, von der Gesetzgebung über die Gerichtsbarkeit bis hin zur Verwaltung und tief in die Politik hinein. Sie beschäftigte 2018 knapp 2.900 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) und verfügt über ein jährliches Budget von mehr als einer halben Milliarde Euro.

Viel Macht hat die Arbeiterkammer insbesondere im Bereich der Selbstverwaltung. Die Sozial­versicherung, in der die AK viele Funk­tionäre stellt, verwaltet immerhin Mittel von ­aktuell über 62 Milliarden Euro, allesamt Gelder der Arbeit­nehmer und Selbständigen.

Dabei ist die Sozialpartnerschaft in den vergan­genen Jahren an einigen Kernfragen gescheitert.  Als Antwort auf den intensiveren inter­nationalen Wettbewerb und volatile Auftrags­situationen etwa sollte ein modernes Arbeitszeitgesetz ver­handelt werden. Die von der großen Koalition beauftragten Sozialpartner aber kamen in den Verhandlungen zu keiner Lösung – hingegen war man stets erfolgreich bei der Postenbesetzung. So sitzen Funktionäre an vielen Schalt­hebeln außerhalb der tradi­tionellen Interessen­vertretung, wie in der Gentechnik­kommission oder im ORF-Stiftungsrat.

Konsequenzen

Kein Zwang: Statt der Pflichtmitgliedschaft braucht es in einem Rechtsstaat eine unbüro­kratische Möglichkeit des Ausstiegs. Wer die Leistungen der AK nicht in Anspruch nehmen möchte, sollte auch nicht 0,5 Prozent seines Einkommens dafür bezahlen müssen.

Selber einzahlen: Die Bundesregierung aber hat den Pflichtvertretern ihr Vertretungsmonopol weiter zugesichert. Dafür dürfen sich die Pflicht­mitglieder im Gegenzug mehr Transparenz und Fokus erwarten. Damit jeder weiß, wie hoch der eigene Beitrag ist, sollte die AK-Umlage von den Arbeitnehmern selbst eingezahlt werden müssen. Derzeit wird sie automatisch von der Sozial­versicherung abgeführt, ohne auf den Lohnzetteln ausgewiesen zu werden.

Transparenz: Die Arbeiterkammer legt bereits in groben Zügen offen, wie sie das Geld aus der Pflichtumlage einsetzt. Der Rechnungshof aber sollte die Arbeiterkammer umfassend prüfen, auch hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Mittel­verwendung. Die Prüfberichte sind verpflichtend zu veröffentlichen. Wer von anderen die Offen­legung von Gehältern und Bezügen fordert, sollte mit gutem Beispiel vorangehen.

Fokus: Die AK nimmt heute zu viele Aufgaben wahr. Einiges gehört zu ihren Kernkompetenzen, insbesondere die Rechtsberatung, andere Auf­gaben können anderweitig abgedeckt werden, etwa der Konsumentenschutz.

Wirtschaftskammer

Anspruch

Die erste Handelskammer Österreichs konstituierte sich Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Grundlage für die heutige Wirtschaftskammer mit ihren Fachorganisationen wurde mit dem Handels­kammergesetz 1946 geschaffen. Im Kern soll die Wirtschaftskammer als Teil der Sozialpartnerschaft die Interessen der Selbständigen und Unternehmen vertreten.

In dieser Rolle prägte sie die Wirtschaftspolitik der Nachkriegszeit wesentlich mit, von Lohnabschlüssen bis hin zu Preisfest­setzungen. Neben der Interessenvertretung soll die Kammer vor allem auch Services für die Mitglieder anbieten – also etwa in rechtlichen Fragen beraten – oder Initiativen zur Wirtschafts­förderung erarbeiten. Darüber hinaus soll sie auch ihre Mitglieder in wichtigen Fragen mit Fach­wissen zur Seite stehen, also etwa bei internatio­naler Expansion, in arbeits- und EU-rechtlichen oder technologischen Fragen.

Wirklichkeit

So sehr sich Unternehmen in Österreich auch über Bürokratie und Verwaltung beschweren, so sehr ist doch auch die Wirtschaftskammer längst selbst zu einem großen Apparat geworden. Mit 5.058 Mitarbeitern (in Vollzeitäquivalenten) und Einnahmen von über einer Milliarde Euro hat die Kammer (2018) die Größe eines ausgewachsenen Mittelstandbetriebs. Im internationalen Vergleich gilt die Wirtschaftskammer als groß, die Industrie- und Handelskammern im knapp zehnmal größeren Deutschland verfügen etwa nur um 42 Prozent (2017) mehr Budget.

Obwohl die Kammern für reibungslose Reformen sorgen sollen, waren ihre Verhandlungsergebnisse zuletzt auch immer wieder umstritten: 2017 etwa scheiterten die Verhandlungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Die Wirtschaftskammer wehrte sich zudem gegen eine Liberalisierung der Gewerbe­ordnung und bekämpft auch neue Geschäftsmodelle wie den Fahrtendienst Uber. Die Ämterfülle des derzeitigen Wirtschaftskammer-präsidenten Harald Mahrer ist viel diskutiert. Aber auch andere Vertreter der Wirtschaftskammer sitzen in vielen Gremien und Kommissionen an wichtigen Schalt-hebeln der Selbstverwaltung und in Aufsichtsbehörden.

Konsequenzen

Kein Zwang: Der Kammerzwang sollte abgeschafft werden. Interessenvertretungen sollen die Interessen ihrer Mitglieder möglichst gut vertreten, das ist auf freiwilliger Basis wahrscheinlicher. Wenn der Zwang, also die Pflichtmitgliedschaft, bleibt, dann sollte es zumindest eine Senkung der recht hohen Beiträge und 100 Prozent Transparenz geben.

Beitragssenkungen: Die Beiträge der Mitglieder wurden zwar zum 1. Jänner 2019 in einem Schritt um rund 52  Millionen Euro gesenkt. Doch das ist an­gesichts der Größe der Wirtschaftskammer zu wenig, die Kammerumlage 2, die den Faktor Arbeit belastet, sollte wie die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds gekürzt werden. Zudem wäre die Kammer wieder zu einem fokussierten Aufgabenspektrum zu verpflichten, analog zu Deutschland könnte ihre politische Positionierung eingeschränkt werden.

Mehr Fokus: Im immer stärkeren internationalen Wettbewerb sollte ein klarer Fokus auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit liegen. Die Interessen­vertretung in den vielen Fachgruppen und Sparten wird durch den technologischen Wandel zur Herausforderung, weil etwa der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen deutlich gestiegen ist. Das interessenpolitische Ergebnis war in jüngster Vergangenheit auch umstritten: So scheiterten 2017 die Verhandlungen für flexiblere Arbeitszeiten, während zeitgleich die Sozialpartner bei den ­Mindestlöhnen zu einer Einigung gekommen sind.